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DEUTSCHLANDS HANDVERLESENES KULTURMAGAZIN FÜR NIEDERRHEIN-OSTFRIESEN

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MARTINI ON THE ROCKS o NIEDERRHEIN
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Nuntii Martini
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Erschütternd, nicht rührend
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  Kein schöner Land: Google Street View 

Steht mein Häuschen demnächst im Internet, obwohl ich das nicht will? Die gute Nachricht zuerst: Google Street View, das noch in diesem Jahr startet, hat bisher nur die Häuser in 20 Großstädten fotografiert. Mein Refugium in der ostfriesischen Walachei ist noch lange nicht an der Reihe.

Google-Street-View-Autos: Privathäuser fotografiert.

Nun die schlechte Nachricht: Das Prinzip ist wichtiger als der einzelne Fall. Google Street View bildet Privathäuser im Netz ab, ohne dass die  Eigentümer vorher um Erlaubnis gefragt worden sind. Das "Recht am eigenen Bild", das in den deutschen Gesetzen bestens geregelt ist und Personen vor ungewollter Abbildung in Medien schützt, entpuppt sich als lückenhaft. Es muss schleunigst ergänzt werden um das "Recht am Bild des Eigentums".   

Wer nicht damit einverstanden ist, dass Google Street View sein Haus im Internet zeigt, muss heute aktiv werden und widersprechen: Er schreibt einen Brief an „Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg" und erläutert, dass er als Mieter oder Eigentümer des besagten Gebäudes betroffen ist und dass er der Abbildung widerspricht. Der Brief muss spätestens am 21. September bei Google eingegangen sein, sonst steht das Refugium zur Ansicht aller im weltweiten Netz. 

Die Gesetzeslücke ist offensichtlich: Google "darf" loslegen, und nur wer widerspricht, dessen Haus wird bis zur Unkenntlichkeit verpixelt. Bei Personenabbildungen in Medien ist die "Beweislast" umgekehrt: Die Medien dürfen ohne Zustimmung der Betroffenen keine Privatpersonen abbilden, es sei denn, es handelte sich um Personen der Zeitgeschichte. 

Die Pressegesetze in Deutschland regeln auf gut bewährte Weise die Rechte von Privatpersonen und die Rechte der freien Presse. Google Street View stößt in eine Dimension vor, die die Väter der Presse- und Datenschutzgesetze nicht vorausahnen konnten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf des Gesetzgebers. 

Freitag, 13. August 2010

 

 

 

... oder wie wir
Lateiner sagen:
MARTINUS AUF
DER PALME

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