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DEUTSCHLANDS HANDVERLESENES KULTURMAGAZIN FÜR NIEDERRHEIN-OSTFRIESEN

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Nuntii Martini
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Erschütternd, nicht rührend
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  Hartz-IV-Empfänger 
gucken durch die Röhre

Wer sein Girokonto bei der Bank oder Sparkasse in ein "P-Konto" umwandelt, also in ein Pfändungsschutzkonto, wie es seit dem 1. Juli möglich ist, muss höllisch aufpassen - sonst guckt er am Monatsende durch die Röhre.

Im Kreis Kleve am Niederrhein ist Folgendes passiert: Hartz-IV-Empfänger, denen Geld-Guthaben gepfändet sind, wähnten sich nach Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto auf der sicheren Seite, weil auf einem solchen Konto mindestens 985,11 Euro nicht pfändbar sind. Als nun am 30. Juli die Kreisverwaltung das Arbeitslosengeld für August überwies und das Guthaben auf dem Konto entsprechend stieg, krallten sich die Gläubiger sofort das über die Pfändungsgrenze hinausgehenden Guthaben - in manchen Fällen das komplette Arbeitslosengeld für den nächsten Monat. Nun hatten die Betroffenen nicht nur keinen pfändungsfreien Grundbetrag mehr zur Verfügung, sondern nix auf dem Konto. Und der August ist mit 31 Tagen lang...   

Hätte die Kreisverwaltung nur einen Tag später überwiesen und die Kasse erst am 1. August den Betrag auf dem Konto gebucht, wäre das Geld für den Hartz-IV-Empfänger gerettet gewesen. Nun ist es weg, und die Leute stehen da zu gucken, wie sie den Monat finanziert bekommen.

Donnerstag, 5. August 2010

 

 

 

... oder wie wir
Lateiner sagen:
MARTINUS AUF
DER PALME

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