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M E T T E N B U C H
"Ja, ich habe die
Muttergottes gesehen"
Pilgerreise zum
Marienerscheinungsort Mettenbuch (Teil 1)
VON MARTIN WILLING
Nach
Marpingen werden im selben Jahr (1876) auch aus Mettenbuch
Marienerscheinungen gemeldet, hier unter dem Kevelaer-Titel „Trösterin
der Betrübten“.
Die
"Mater dolorosa" (Schmerzensmutter) von Mettenbuch. Wahrscheinlich
ist es jenes Bild, das Helene von Thurn und Taxis gestiftet hat und das
feierlich, von den Sehermädchen getragen, im Kapellchen angebracht wurde.
Es galt in Mettenbuch als das eigentliche Gnadenbild.
Foto: P.
Gebhard Heyder, Die Trösterin der Betrübten in der Waldschlucht,
Regensburg (o. Datum), S. 105
Rückblende ins Jahr 1876. Der Winter
zieht ein, und der bayrische Wald ist weiß. Die Bewohner von Mettenbuch,
einem hochgelegenen Dörfchen, haben einen beschwerlichen Weg, wenn sie ihr
Gotteshaus im Tal, die Klosterkirche der Benediktiner-Abtei Metten,
besuchen. Manche nehmen eine Abkürzung durch den Wald und die Schlucht, die
Metten und Mettenbuch trennt.
Es ist Freitag vor dem ersten
Advent, und es ist dunkel. Zwei Mädchen, zehn und 14 Jahre alt, gehen die
Abkürzung durch den Wald. Sie werden von zwei erwachsenen Frauen begleitet.
Unterwegs betet die Gruppe, wie so häufig, den Rosenkranz und fügt, wegen
des bevorstehenden Advents, Worte aus der lauretanischen Litanei an, in der
der Marientitel „Trösterin der Betrübten“ vorkommt.
„Als sie die Worte
sprachen: ´Du Zuflucht der Sünder, du Trösterin der Betrübten`, da
flammte plötzlich das Licht, welches von den Mädchen ganz in der Nähe
gesehen wurde, groß und hell und Funken sprühend auf und sank rasch wieder
zusammen. Sie wunderten sich, wollten aber doch etwas erschreckt fortgehen;
da schwebte das Licht neben ihnen her. Der Brombeerstaude gegenüber blieben
sie nun stehen und beteten, jedes allein, für die Abgestorbenen. Jetzt
schwebte das Lichtlein hinab gegen den Graben, blieb erst stehen und erlosch
dann schnell. Bald tauchte an demselben Platze ein neues Licht auf und
verschwand wieder. Plötzlich rief das zehnjährige Mädchen: ´Ein Kinderl,
ein Kinderl`“.1
Die Mädchen hatten, so jedenfalls beginnt die Schilderung der
Erscheinungen, das Jesuskind gesehen.
Am nächsten Tag, am Samstag,
dem 2. Dezember 1876, geht die gleiche Gruppe, aber erweitert um einen
Erwachsenen und zwei Kinder, in die Schlucht und betet unterwegs den
Rosenkranz. An der Stelle mit den Lichtphänomenen des Vortages knieen die
drei Erwachsenen und vier Kinder nieder und beten die lauretanische Litanei.
Plötzlich rufen die Kinder wie aus einem Munde: „Unsere liebe Frau ist
da“. Ihren Schilderungen nach sehen sie eine „schöne Frau“, auf einem
Stuhl sitzend, ein Kind auf ihrem Schoß. Auf die Frage, wer sie sei,
antwortet sie: „Maria, Trösterin der Betrübten“.
Die gleißend helle Szene im
dunklen Wald wiederholt sich tags darauf, es ist der erste Adventssonntag.
Diesmal sehen die Kinder auch leuchtende Sternenkränze, märchenhafte
Figuren, Engel, Heilige und schreckliche Bilder aus der Passion Christi.
Drei Wochen dauert der Erscheinungszyklus von Mettenbuch - bis zum 21.
Dezember 1876.
Die
Kinder, und nur sie haben Erscheinungen wahrgenommen, werden noch im
gleichen Monat verhört. Ihre Aussagen („Ja, ich habe die Mutter Gottes
gesehen“) werden protokolliert. Ihr zuständiger Pfarrer Angelhuber,
Benediktinerpater, und Benedikt Braunmüller vom Klostergymnasium Metten
fahren gleich nach dem Weihnachtsfest in die Stadt Regensburg zu Bischof
Ignatius Senestrey und informieren ihn über die Vorgänge in dem
niederbayrischen Dörfchen. Der Bischof vermerkt in einer Aktennotiz:
„Nachdem ich sie angehört, befahl ich zwar, alles aufzuzeichnen, aber im
übrigen nichts laut werden zu lassen, sondern ruhig und schweigend
abzuwarten, wie sich die Sache etwa gestalten werde.“2
Nicht nur Angelhuber,
sondern auch Braunmüller, ebenfalls Benediktinerpater, glaubt an die
Marienerscheinungen. Ohne das Ergebnis der offiziellen Untersuchung durch
die Kirche abzuwarten, publiziert Braunmüller, was den Bischof sehr verärgert,
schon bald eine Broschüre über die „Erscheinungen der Trösterin der
Betrübten von Mettenbuch“.3
Es zeigt sich, dass im Kloster und im angeschlossenen Priesterseminar Metten
die Meinungen geteilt sind, ob „Mettenbuch“ wahr oder eingebildet ist.
Zunächst
bleibt die Erscheinungsstelle in der Schlucht unverändert und natürlich.
An einem Baum wird ein Bild der schmerzhaften Muttergottes von Telgte
befestigt. „O Maria, du Trösterin der Betrübten, bitt für uns!“ steht
unten auf der Abbildung. Aufsehen erregt „Mettenbuch“ erst Ende April
1877, als in einer Nachbargemeinde ein Mädchen, das eine Nadel verschluckt
hat, auf Fürbitten der „Trösterin der Betrübten“ von Mettenbuch
gerettet und geheilt wird. Die sich verbreitende Kunde zieht in den nächsten
Tagen über 2000 Menschen in die Schlucht zur Erscheinungsstelle. Im Sommer
1877 besucht mit großem Gefolge die Fürstin von Thurn und Taxis, die auch
die ein halbes Jahr zuvor begonnene Wallfahrt von Marpingen fördert, den
neuen Gnadenort in Mettenbuch. Für 56 Erwachsene und Kinder werden
wunderbare Heilungen in Mettenbuch überliefert.
Anders als die kirchlichen Untersuchungen der Marienerscheinungen von
Marpingen, der bis heute die Einschätzung anhängt, nicht korrekt nach den
vorgeschriebenen Regeln eines kirchlichen Verfahrens durchgeführt worden zu
sein, sind die Verfahrensschritte des Bischofs Senestrey „in Sachen
Mettenbuch“ formal „korrekt“. Er isoliert die Seherkinder im
Zisterzienserinnenkloster zu Waldsassen, verbietet ihnen, miteinander zu
sprechen, und dringt dort persönlich mit einer „Methode, die man heute
Gehirnwäsche nennen würde“4
auf sie ein - „das Musterbeispiel eines korrekten Verfahrens nach
kanonischem Recht“5,
heißt es dagegen bei Blackbourn. Bischof Senetrey, der für die Kinder
quasi Haftbedingungen anordnet, verlangt, niemanden mit den Kindern in Berührung
kommen zu lassen, „wessen Standes und Ranges immer er sein möge, ohne
eine specielle Vollmacht“.6
Im Herbst 1877, fast ein Jahr
nach den Erscheinungen, tritt die bischöfliche Untersuchungskommission
zusammen, besetzt mit Geistlichen und Ärzten, tagt fast zwei Monate lang
und kommt zu einem klar ablehnenden Urteil. Über das „Wunderwasser“ der
heute noch so bezeichneten Gnadenquelle an der Erscheinungsstätte berichtet
ein Apotheker süffisant, es sei „als gutes Trinkwasser absolut nicht zu
bezeichnen“.
Bischof Senestrey begnügt
sich nicht mit dem Urteil der Untersuchungskommission und wartet mit der
Bekanntgabe der kirchlichen Ablehnung. Der Fall ist für ihn noch nicht
erledigt. Die älteste der Visionärinnen, die zum Zeitpunkt der
Erscheinungen 14-jährige Mathilde Sack, ist dem Bischof ein besonderer Dorn
im Auge. Senestrey bezeichnet die von ihm immer wieder verhörte Mathilde
als „Meisterin in Lüge und Verstellung“. Er setzt ihr mit „strengsten
Drohungen“ - so seine eigene Notiz - zu und hält ihr „Verlogenheit,
Verdorbenheit und Schamlosigkeit“ vor.
„Tragisch war es, dass
Bischof Senestreys Haltung von Anfang an völlig ablehnend war. Die Seher
wurden bei den von ihm persönlich vorgenommenen Verhören sehr unter Druck
gesetzt (einzeln verhört), ihre Aussagen gegeneinander ausgespielt.
Senestrey nahm es dabei nachweislich mit der Wahrheit nicht allzu genau.“7
Nach monatelanger
Quasi-Isolierhaft brechen alle Kinder zusammen und unterschreiben die
Aussage, über die Erscheinungen gelogen zu haben. Erst jetzt gibt sich der
Bischof zufrieden.
Seine inquisitorischen Verhörmethoden,
von ihm schriftlich festgehalten, würden heute mit Haftstrafe wegen
Freiheitsberaubung, Isolationsfolter und Kindesmisshandlung bedroht sein.
Durch sein Verhalten und seinen Übereifer hat Bischof Senestrey die
ansonsten korrekt durchgezogene kirchliche Untersuchung entwertet und das
Gegenteil von dem erreicht, was er wollte. Ob „Mettenbuch“ einer
Anerkennung würdig ist oder nicht, bleibt deshalb für immer offen. Die
erzwungenen Geständnisse der drangsalierten Kinder jedenfalls sind nicht
das Papier wert, auf dem sie festgehalten sind.
Für
Dezember 1878 ruft Bischof Senestrey die bischöfliche Sonderkommission nach
Regensburg zur abschließenden Sitzung zusammen. Einer der Domherren
kritisiert heftig, dass „das Geständnis der Kinder durch Anwendung von
Tortur durch den Bischof erzwungen“ sei, „weshalb die Aussagen nichts
beweisen“.
Am 23. Januar 1879 lässt
Senestrey in allen Kirchen seines Bistums einen Hirtenbrief verlesen, in dem
er die Mettenbucher Erscheinungen als unecht bezeichnet. Kein Katholik solle
mit ihnen noch etwas zu schaffen haben.
Trotz kirchlicher Ablehnung und trotz der Geständnisse entwickelt sich die
Mettenbucher Wallfahrt zur „Trösterin der Betrübten“ zunächst weiter.
Die bayrische Regierung verhält sich passiv. Die Leute sollen nach
Mettenbuch pilgern dürfen wie nach Altötting, wenn sie daran glauben.
Der Bischof aber ordnet Anfang
1879 an, dass die inzwischen in der Schlucht von Mettenbuch entstandene
Gebetsstätte und alle Andachtsgegenstände zu zerstören seien. Mit Mühe können
genügend viele Abbruch-Arbeiter aufgetrieben werden, und statt dass die
Andachtsgegenstände vernichtet werden, verschwinden sie heimlich in den Häusern
der Dorfbewohner, wo die Devotionalien in Ehren gehalten werden. Jede
Wallfahrt nach Mettenbuch wird seitens der Kirche streng untersagt.
Mathilde Sack bleibt „auf
Lebenszeit“ exkommuniziert, worauf Bischof Senestrey auch Ende 1880 noch
beharrt - trotz intensiver Bitten von Fürsprechern, die sich dafür
einsetzen, dass die Kinder wieder die heiligen Sakramente der Kirche
empfangen dürfen. Er besteht auch darauf, dass die Suspendierung von
inzwischen zwei Benediktinerpatres, die an den Marienerscheinungen von
Mettenbuch festhalten, in Kraft bleibt - bis an ihr Lebensende. Sie sterben,
ohne je wieder als Priester tätig geworden zu sein.
Am
7. Juni 1887 wird eine amtlich beglaubigte Erklärung an den Bischof von
Regensburg veröffentlicht. Die Unterzeichner sind Katharina Kändler, 23
Jahre alt, Josef Kändler, 19 Jahre, Xaver Kraus, 19, Katharina Kraus, 19,
Theresia Liebl, 20, Anna Liebel, 19, und Theres Strobl, 17 Jahre alt. Es
sind die Seherkinder von Mettenbuch, inzwischen erwachsen geworden und nun
in der Lage, die Geschehnisse in ihrer Kindheit besser zu beurteilen. Die
Unterschrift von Mathilde Sack, der ältesten der Visionäre, fehlt. Warum
sie die Erklärung nicht mitunterzeichnet hat und ob ihr Aufenthalt zu
diesem Zeitpunkt überhaupt bekannt gewesen ist, wissen wir nicht.
Die Kinder widerrufen
ihre Geständnisse, die sie vor zehn Jahren gemacht haben. Die Erklärung
beginnt mit den Worten: „Da die Zeit gekommen zu sein scheint, daß wir in
wirksamer Weise das Unrecht wiedergutmachen können, welches wir im Jahr
1878 gegen Unsere Liebe Frau begangen haben, so wird es Eure Bischöflichen
Gnaden nicht überraschen, daß wir ... unser früheres Geständnis zurücknehmen.
Wir haben dasselbe damals aus Furcht und mannigfaltiger Verwirrung gemacht
und nie aufgehört, es zu bereuen“.8
Was aus den Seherkindern wird, bleibt weitgehend im dunkeln. Von Franz Xaver
Kraus wissen wir, dass er den Beruf des Steinmetzes erlernt und später im
Dachgeschoss der Benediktinerabtei zu Metten in einer Art Klause gelebt hat.
Daraus kann man die Vermutung ableiten, dass in diesem Kloster zumindest von
einem Teil der Mönche die Echtheit der Marienerscheinungen stillschweigend
angenommen worden ist. Franz Xaver liegt wie das Seherkind Theres Strobl auf
dem Klosterfriedhof vor der Kirche begraben.
Und was wird aus der Gnadenstätte?
Devotionalien und ein kapellenähnlicher Verschlag aus der Anfangszeit der
Mettenbucher Geschehnisse sind zwar verschwunden, aber schon 1889 steht an
der Erscheinungsstelle ein eisernes Kreuz, an das fromme Besucher kleine
Bilder und Votivtafeln hängen. Ein später errichteter, hölzerner
Bildstock zu Ehren der „Trösterin der Betrübten“ verfällt in den
30er-Jahren dieses Jahrhunderts zunehmend. Eine Anwohnerin lässt ihn
renovieren.
Im August 1983 besucht
eine Frau aus Regensburg die Gebetsstätte und findet den Bildstock im
verwitterten Zustand vor. Auf ihre Veranlassung wird er restauriert. 1985 lässt
sie mit Erlaubnis der Besitzerin des Waldes einen festen Steinsockel
errichten und das „obere Brünnl“ neu einfassen. Auch das „untere Brünnl“,
die sogenannte Gnadenquelle, wird „wieder schön gerichtet“.
Es entstehen außerdem eine gemauerte, sehr kleine Waldkapelle, deren
Eingang mit dem Marientitel „Trösterin der Betrübten“ geschmückt
wird, und ein Kreuzweg entlang des Pfades, „den die Muttergottes mit den
Kindern den Waldhang hinaufging“.9
Fortsetzung
METTENBUCH
(2)
Anmerkungen:
1 P. Gebhard Heyder OCD, Die Trösterin der
Betrübten in der Mettenbucher Waldschlucht einst und jetzt, Regensburg
1988, S. 16.
2 Heyder, S. 40.
3 David Blackbourn, Wenn ihr sie wieder seht,
fragt wer sie sei, Marienerscheinungen in Marpingen - Aufstieg und
Niedergang des deutschen Lourdes, Reinbek bei Hamburg 1997, S. 328.
4 Heyder, S. 65.
5 Blackbourn, S. 538.
6 Blackbourn, S. 540.
7 Gottfried Hierzenberger/Otto Nedomansky,
Erscheinungen und Botschaften der Gottesmutter Maria, Vollständige
Dokumentation durch zwei Jahrtausende, Augsburg 1977, S. 233.
8 Hierzenberger/Nedomansky, S. 233.
9 Heyder, S. 12.
© MARTIN WILLING
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