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H E R O L D S B A C H
"Jetzt verstehe
ich sie ganz deutlich"
Pilgerreise zum
Marienerscheinungsort Heroldsbach (Teil 1)
VON MARTIN WILLING
Auf
der Spurensuche sind wir im oberfränkischen Heroldsbach, dem Ort mit den
wohl spektakulärsten Mirakeln im deutschsprachigen Raum, die sich zudem in
unserer Zeit ereignet haben.
Ein mit Mirakeln überhäuftes „Kontrastprogramm“ zu der unscheinbaren
Ursprungsgeschichte zum Beispiel von Kevelaer oder Einsiedeln finden wir auf dem Hügel am Dorfrand von
Heroldsbach. 1949 beginnt hier für einige Mädchen ein Zyklus von
Erscheinungen, in dem die Kinder Maria, das Jesuskind, Gottvater und den
Heiligen Geist sehen und der, wie 1917 in Fatima, durch ein sogenanntes
Sonnenwunder bekräftigt wird.
Das
Gnadenbild in der Gnadenkapelle zu Heroldsbach.
Gegen „Heroldsbach“
hat sich die Kirche fast 50 Jahre lang energisch gestemmt. Das ist nun
beendet. Der lange Kampf mit dem Rosenkranzgebet, das hier seit Jahrzehnten
Tag und Nacht gesprochen wird, ist gewonnen: Zum 1. Mai 1998 hat der Bischof
von Bamberg die Genehmigung erteilt, die Gnadenstätte von Heroldsbach als
„Marianische Gebetsstätte“ zu führen. Mit der seelsorglichen Betreuung
der Pilger wird die Ordensgemeinschaft der „Brüder vom Gemeinsamen
Leben“ beauftragt. Ausdrücklich aber bleibt die Kirche dabei: Die
Erscheinungen von Heroldsbach in der Nachkriegszeit werden als „nicht-übernatürlich“
eingestuft.1

Die Seherkinder von Heroldsbach
während einer der von ihnen berichteten Marienerscheinungen.
Im
herbstlichen Wald sammeln mehrere Kinder Blätter für den Schulunterricht.
Die Mädchen Kuni Schleicher, Grete Gügel, Erika Müller und Marie Heilmann
sind zehn und elf Jahre alt. Es ist der 9. Oktober des Jahres 1949, der Tag
des Rosenkranzfestes.
Auf dem Heimweg sieht Erika über den Kronen von Birken drei Buchstaben
leuchten, nämlich „IHS“ (griech. für „Jesus“). Dann sehen auch die
drei Gefährtinnen die Buchstaben. Die Schrift verschwindet, und an ihre
Stelle tritt „eine Frau, die aussieht wie eine Schwester“2.
Die „Frau“ bewegt sich zunächst
nicht, aber sie schwebt wie eine Statue „langsam hin und her“. Die
Kinder erkennen in der Hand einen schwarzen Rosenkranz.
Tags darauf kommt mit Betty Büttner
ein weiteres Kind dazu, und am dritten Erscheinungstag sehen auch Irma Mehl
und Antonie Saam, ebenfalls elf Jahre alt, die Erscheinung über den Birken
am Dorfrand, dort wo sich zwischen Häusern und Wald ein Hügel erhebt.
Es ist wie eine Ouvertüre zu
einem an Ereignissen geradezu überladenen Geschehen. Mehrere Jungen hänseln
die Mädchen, aber das hört auf, als Andreas Büttner (13), Bruder eines
der Sehermädchen, die Erscheinung selbst wahrnimmt.
Am 13. Oktober 1949, noch in der ersten Erscheinungswoche, informiert der
Heroldsbacher Pastor Gailer die bischöfliche Behörde in Bamberg über die
Ereignisse. Drei Tage danach kommt ein Domkapitular nach Heroldsbach und
wohnt zusammen mit Hunderten Gläubigen und Neugierigen der anhaltenden
Vision der Kinder bei.
Die ersten Fotos werden
geschossen; die zahlreich überlieferten Bilder halten die Augenblicke fest,
in denen die Kinder von der Anwesenheit Mariens berichten. Der Domkapitular
informiert den Bischof, und am Tag darauf erscheint eine Prüfungskommission
in Heroldsbach, verhört die Kinder und entscheidet ohne Bedenkzeit an Ort
und Stelle: „Heroldsbach“ sei „strikt abzulehnen“.
Ein so außergewöhnlich
schnelles Vor-Urteil erwartet man nicht von einem ordentlichen kanonischen
Untersuchungsverfahren, das in der Regel erst nach Abschluss und „Bewährungszeit“
eines Ursprungsmirakels in Gang gesetzt wird - ein fataler
Verfahrensschritt, denn dass solche einmal getroffenen Entscheidungen des
zuständigen Bischofs jemals revidiert werden, gilt als ausgeschlossen. In
späteren Jahren wird immer wieder, nach wiederholten Verhören der
Seherkinder, das einmal gefällte Urteil bestätigt.
Schon 14 Tage später nach der
ersten amtskirchlichen Verurteilung hören die Gläubigen in allen Kirchen
der Diözese die Warnung des Bamberger Bischofs: Der Erscheinungshügel in
Heroldsbach dürfe nicht aufgesucht werden. Katholiken sollen der Stätte
fernbleiben.
Der Plan, die neue Wallfahrt
im Keim zu ersticken, misslingt völlig. Abertausende Menschen strömen nach
Heroldsbach, wo der Erscheinungszyklus seinem Höhepunkt zustrebt. Ein
Professor stellt am 27. Oktober 1949 den Kindern und ihrer Erscheinung eine
Fangfrage, indem er aufträgt, die „Frau“ zu fragen, ob sie die „Assumpta“
sei. Die Kinder, denen der lateinische Begriff für die „in den Himmel
aufgenommene Gottesmutter“ unbekannt ist, geben die Antwort so wieder:
„Nein, ich bin es nicht, ich bin die Gottesmutter, die Himmelsmutter“.
Diese Antwort wird später im Bistums-Amtsblatt als ein Beweis für die
Unechtheit der Erscheinungen zitiert.
Ein anderer Professor lässt
die Kinder, vier Tage nach dem Versuch auf Lateinisch, die gleiche Frage
noch einmal stellen, diesmal aber auf Deutsch: „Bist Du mit Deinem Leib in
den Himmel aufgenommen worden?“ Die Kinder verstehen die Antwort zunächst
nicht, weil um sie herum 40.000 Menschen laut beten. Dann sagt eines der
Kinder: „Jetzt verstehe ich sie ganz deutlich. Sie sagt: ´Ja, aber ich
bin die kleine Magd geblieben.`“3
Der Erscheinungshügel ist
schwarz vor Menschen. Es kommen nun bis zu 60.000 Menschen am Tag. Die
Bundesbahn setzt Sonderzüge ein, und trotz der 1949 noch geringen
Fahrzeugdichte stauen sich Autos im Ort und auf den Zufahrtsstraßen, die
einen solchen Massenandrang nicht verkraften können.
Am
8. Dezember 1949, am Fest der Unbefleckten Empfängnis, ereignet sich das,
was „Sonnenwunder“ genannt wird. Pastor Gailer hält gerade eine Andacht
im Beisein von annähernd 10.000 Gläubigen, als die Menge panikartig in
Bewegung gerät. Gailer unterbricht das Gebet. Er und vier weitere
Geistliche begeben sich zum Birkenwald, um festzustellen, was die Menge in
Atem hält. Sie sehen, wie am Himmel, der ansonsten von Wolken verhangen
ist, die Sonne rotiert und wie die nicht blendende Scheibe auf sie zurast,
bis sie nah vor ihnen zu stehen scheint, und sich dann wieder entfernt. Eine
Viertelstunde lang wird dieses Phänomen beobachtet; Menschen geraten in
Panik oder in Verzückung, Kinder weinen. Rufe werden laut, dies sei das
erwartete Zeichen für alle, daß „Heroldsbach“ wahr sei.
Der Vorgang gleicht bis in die
Details dem Geschehen in Fatima.
Nach diesem Auftakt des
Erscheinungszyklus kommt es bis zum 31. Oktober 1952 zu zahlreichen Vorgängen,
die ebenfalls von der Kirche als „nicht-übernatürlich“ bezeichnet
werden und die Dimensionen, die wir von Lourdes oder Fatima kennen,
sprengen. Den Kindern öffnet sich nach ihren Angaben der Himmel, in den sie
blicken dürfen; sie sehen die Gottesmutter, umgeben von Engeln; sie sehen
Christus, Gottvater und den Heiligen Geist in der bekannten Gestalt einer
Taube.
Es sind an anderen
Erscheinungstagen Szenen fotografiert worden, wie die kleinen Visionäre
gerade die Muttergottes, unsichtbar für alle anderen, begleiten; oder wie
umstehende Gleichaltrige von den Seherkindern eingeladen werden, der
anwesenden, aber nicht sichtbaren Maria die Hand zu reichen.
Solche Ausweitungen von
Erscheinungsmirakeln gegenüber den eher zurückhaltenden, „klassischen“
Vorkommnissen, die aus weltbekannten Wallfahrtsorten überliefert sind,
beschweren ihre Glaubwürdigkeit, wobei mit zunehmendem Wissen allerdings
immer klarer wird, wie wenig wir eigentlich von Kräften wissen, die sich
von bodenständiger Naturwissenschaft abheben. Mittlerweile kennen wir eine
nochmalige Mirakel-Ausweitung, nämlich aus Medjugorje (1981), wo auf dem
Film eines Fotografen nach dem Entwickeln eine Marienstatue zu erkennen ist,
die es gar nicht gibt.
Gegen
den Heroldsbacher Kult, der trotz Verbots immer weitere Kreise zieht, geht
die Bamberger Bistumsleitung mit aller Schärfe vor. Im März 1950,
zweieinhalb Jahre vor Ende des Erscheinungszeitraums, wird ein dritter
Erlass verkündet, der Geistlichen untersagt, sich an religiösen
Veranstaltungen auf dem Hügel zu beteiligen. Dem Ortspfarrer, Pastor Gailer,
wird sogar verboten, den Berg überhaupt noch zu betreten. Wenige Tage später,
am 17. Mai 1950, beginnt an der Erscheinungsstätte das bis heute anhaltende
Dauer-Gebet - Tag und Nacht.
Noch im gleichen Jahr
erstattet der Erzbischof von Bamberg dem Heiligen Offizium (heute:
Glaubenskongregation) in Rom Bericht. Am 2. Oktober 1950 ist die Antwort aus
dem Vatikan da: „... hat das Hl. Offizium das Urteil der Erzbischöflichen
Kommission bestätigt, nämlich: Die Übernatürlichkeit der Tatsachen steht
nicht fest. Des weiteren billigt das Hl. Offizium, was Eure Exzellenz in
dieser Angelegenheit angeordnet haben. ... Wir fügen hinzu, daß das Beten
auf dem Hügel als Bekenntnis zur Echtheit der Visionen wirkt und darum zu
unterlassen ist.“
Im Sommer 1951, als die
Wallfahrt immer noch zu- statt abnimmt, erwirkt Erzbischof Dr. Kolb, ein glühender
Ablehner von „Heroldsbach“, ein weiteres Dekret des Hl. Offiziums in
Rom. Es bekräftigt, daß der Kult verboten sei und dass Priester, die sich
dennoch beteiligen, „ohne weiteres von der Ausübung der Weihevollmachten
suspendiert“ seien. Pastor Gailer, der in Heroldsbach 38 Jahre gewirkt hat
und an den Erscheinungen festhält, wird einige Tage später seines Amtes
enthoben und in ein fernes Dorf zwangsversetzt, wo er einem kranken Pfarrer
helfen soll. Das Bistum gibt eine Pressemeldung heraus, Pastor Gailer habe
„freiwillig“ sein Amt in Heroldsbach aufgegeben.
Die Seherkinder werden der
Reihe nach exkommuniziert. „Maria Heilmann“, so heißt es beispielsweise
über dieses Kind im amtlichen Protokoll, „auch vom Glauben abgefallen,
wird von den Sakramenten ausgeschlossen“. Auf das Verlangen, die
Erscheinungen zu widerrufen, antworten alle Kinder, sie täten das nicht,
denn dann würden sie lügen. Davon rücken sie auch später, als sie
erwachsen sind, nicht mehr ab. Eines der Mädchen, das als junge Frau Nonne
werden will, wird abgewiesen - amtskirchlich konsequent, denn sie ist
exkommuniziert.
Bamberg, das mit allen Unterdrückungsmaßnahmen
nur das Gegenteil erreicht, lässt 1953 einen Geistlichen Rat (M. Heer) die
Vorgänge wiederum prüfen. Als dieser berichtet, „Die Kinder lügen
nicht. Wir müssen glauben“, wird er seines Amtes enthoben und erhält
lebenslanges Zelebrationsverbot. Ein bekannter Dogmatiker, Professor Walz,
setzt sich für „Heroldsbach“ ein; ihm wird die Lehrerlaubnis entzogen.
Im Mai 1955 sichert sich die Bamberger Bistumsleitung erneut in Rom ab und lässt
sich bestätigen, dass die Erzbischöfliche Kommission „pflichtgemäß und
einwandfrei“ gearbeitet habe. Zwei Jahre später verklagt die bischöfliche
Behörde einen Regierungsamtmann a.D. wegen übler Nachrede. Der Mann hat
eine Broschüre über Heroldsbach herausgegeben und in ihr der Prüfungskommission
„Pflichtvergessenheit und Treulosigkeit gegenüber Gott und der
Gottesmutter“ vorgeworfen. Die Seherkinder, inzwischen junge Erwachsene,
werden als Zeugen vor Gericht zitiert und bekräftigen unter Eid die
Echtheit der Erscheinungen. Darüber hat aber kein weltliches Gericht zu
entscheiden, und der Angeklagte wird zu 300 Mark Geldstrafe und Kostenübernahme
verurteilt.
Am
1. September 1959 kehrt Pastor Gailer in seine Pfarrgemeinde Heroldsbach zurück
- als toter Mann. Mit Glockengeläut empfangen die Gläubigen am Nachmittag
den Sarg, der in der Pfarrkirche aufgestellt wird. Auch während der Nacht
kommen Gläubige, um von dem standhaften Geistlichen Abschied zu nehmen. Das
feierliche Requiem am nächsten Morgen und die anschließende Beisetzung
erleben mehrere tausend Menschen mit.
In den nächsten Jahren und
Jahrzehnten wird der Erscheinungshügel von Heroldsbach, der verbotene Ort,
Zug um Zug ausgebaut. Das unerschütterliche Festhalten der Seherkinder an
ihren ersten Aussagen, eine der Grundvoraussetzungen für kirchliche
Tolerierung, spiegelt sich im ungebrochenen Pilgerstrom wider. Das kleine
„Heiligenhäuschen“ an der Stelle, wo die Kinder ihre erste Begegnung
mit der Erscheinung hatten, wird zu einer größeren Gnadenkapelle, noch
heute aus Holz, ausgebaut und später um eine voluminöse Pilgerhalle ergänzt.
In der Nachbarschaft entsteht eine beachtliche Kirche mit Krypta.
Das Bistum hat keine
weitere Möglichkeiten mehr, „Heroldsbach“ einzudämmen. 47 Jahre danach
gibt der Nachfolger des Bamberger Erzbischofs Josef Otto Kolb den Widerstand
auf. Erzbischof Karl Braun erklärt den Hügel zu einer kirchlichen Gebetsstätte.4
Das Besuchsverbot für Katholiken wird aufgehoben. Braun: „Unbeschadet der
Gültigkeit des Dekrets von 1951 stellt sich die Frage: Könnte man nicht in
irgendeiner Form der Tatsache Rechnung tragen, dass Gläubige gerne nach
Heroldsbach kommen, um zu beten und um hier in echt katholischer Weise die
Gottesmutter zu verehren?“ Diese Frage, mit der er voriges Jahr seine
Entscheidung vorbereitet hat, beantwortet er zum 1. Mai 1998 mit der
Erhebung von „Heroldsbach“ zur marianischen Gebetsstätte.
„Den
kirchenrechtlichen Spagat zwischen verbotener Wallfahrt einerseits und
erlaubter Gebetsstätte andererseits ließ sich das Erzbistum Bamberg von höchster
Stelle absegnen, nämlich von der römischen Glaubenskongregation,
Nachfolgebehörde des Heiligen Offiziums, das 1951 gegen Heroldsbach
entschieden hatte. Kardinal Joseph Ratzinger, Leiter der Kongregation,
bescheinigte in einem Schreiben, daß er das Vorgehen des Erzbischofs ´voll
und ganz` mittrage.“5
Weil die Kirche nach wie vor
die Erscheinungen als „nicht-übernatürlich“ einstuft, benutzt sie auch
nach der Anerkennung als Gebetsstätte keine Begriffe wie „Wallfahrt“
oder „Pilger“. Deshalb wird man Heroldsbach zunächst auch nicht in
Reiseprogrammen von Veranstaltern finden, die Pilgerfahrten organisieren.
„Möge Gott uns seinen
Segen schenken“, heißt es in der Erklärung von Erzbischof Braun vom 1.
Mai 1998, die auf dem Erscheinungshügel auf einer Tafel angebracht ist. Die
erste heilige Messe nach der Anerkennung als Gebetsstätte Anfang Mai feiern
Tausende mit. „Fünfzig Jahre lang haben wir gelitten, jetzt können wir
endlich auch mit dem Segen der Kirche hierherkommen und beten“,6
sagt eine der Seherinnen von 1949.
Fortsetzung
HEROLDSBACH
(2)
Anmerkungen
1 Michael Fritzen, Wo der Himmel sich auf die
Erde senkte, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Mai 1998.
2 Christel Altgott, Heroldsbach, Eine mütterliche
Mahnung Mariens, III. Teil, Mönchengladbach-Odenkirchen 1979, S. 8. - Siehe
auch: Gottfried Hierzenberger/Otto Nedomansky, Erscheinungen und Botschaften
der Gottesmutter Maria, Vollständige Dokumentation durch zwei Jahrtausende,
Augsburg 1997, S. 366.
3 Altgott, a.a.O., S. 11.
4 Kirche+Leben, Februar 1998.
5 Kirche+Leben, a.a.O.
6 F.A.Z., a.a.O.
© MARTIN WILLING
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